Eigentümer*in eines Urheberrechts ist die Person, die ein eigenes kreatives Werk geschaffen und in einem konkreten Ausdrucksmedium festgehalten hat. Zum Beispiel könntest du ein eigenes Gedicht verfassen und es am Computer eingeben. In diesem Fall bist du Eigentümer*in des Urheberrechts, weil du ein eigenes, kreatives Werk (das Gedicht) auf einem konkreten Medium (der Festplatte des Computers) festgehalten hast.
Autor*innen eines bestimmten Werks können ihre Rechte teilweise oder vollständig schriftlich an eine andere Person übertragen. Dadurch wird diese zum/zur Eigentümer*in des Urheberrechts.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Eigentümer*in eines Urheberrechts bist, lass dich anwaltlich beraten.